Pflege von Denkmälern

Denkmalpflege im Rahmen von ORP Říčany

Das Stadtamt in Říčany, Abteilung für Raumplanung und Regionalentwicklung, sorgt im Rahmen der ihm übertragenen Kompetenzen für die Durchführung des staatlichen Denkmalschutzes gemäß dem Gesetz Nr. 20/1987 Slg, über die staatliche Denkmalpflege in der geänderten Fassung, gibt insbesondere verbindliche Stellungnahmen zur Restaurierung von Kulturdenkmälern und zu Arbeiten an Objekten in Denkmalschutzgebieten, Zonen, Schutzzonen von Kulturdenkmälern ab, führt Aufzeichnungen über Kulturdenkmäler, nimmt Stellung zur Erklärung von Objekten zu Kulturdenkmälern, koordiniert die Kennzeichnung von Kulturdenkmälern mit Schildern, führt die staatliche Bauaufsicht bei der Restaurierung von Kulturdenkmälern durch, legt Schutzzonen von Kulturdenkmälern fest, gibt verbindliche Stellungnahmen im Sinne von § 149 des Gesetzes Nr. 500/2004 Slg, Verwaltungsverfahrensgesetzbuch, in der geltenden Fassung, kontrolliert die Einhaltung des Denkmalschutzgesetzes und verhängt Bußgelder bei Verstößen gegen dieses Gesetz und erstellt die Subventionstitel für das Programm zur Erneuerung des ländlichen Raums. Bei der Ausübung der ihr übertragenen Befugnisse arbeitet sie zusammen mit Nationales Institut für Kulturerbe, Mittelböhmisches Landesamt in Prag, Sabinova 373/5, 130 11 Prag 3, Tel. (Telefonzentrale): +420 274 008 111, Fax: +420 274 008 112, E-Mail: zc.upn.cts@cts, E-Mail (Telefonzentrale): zc.upn.cts@anletadop.

Formulare

  • Ersuchen um ein verbindliches Gutachten gemäß § 14 (Baumänderungen) des Gesetzes Nr. 20/1987 Slg. über den Schutz des staatlichen Kulturerbes
  • Ersuchen um ein verbindliches Gutachten gemäß § 14 Absatz 2 (MPZ, VPZ) des Gesetzes Nr. 20/1987 Slg. über die staatliche Denkmalpflege
  • Ersuchen um ein verbindliches Gutachten gemäß § 14 Absatz 1 (Kulturdenkmäler) des Gesetzes Nr. 20/1987 Slg. über die staatliche Denkmalpflege

Institutionen, die zur Durchführung von archäologischen Ausgrabungen auf dem Gebiet der Mittelböhmischen Region berechtigt sind