Regeln für die Veröffentlichung von Beiträgen

Am 4. Juli 2019 hat der Stadtrat von Říčany in seiner Sitzung die Regeln für die Veröffentlichung von Beiträgen im städtischen Newsletter genehmigt Der Kurier.

Artikel 1

Einleitende Bestimmungen

1) Die Stadt Říčany veröffentlicht über den Medien- und Kommunikationsdienst (MAKS), o.p.s. das Mitteilungsblatt der Stadt und der Gemeinde Říčanský kurýr (im Folgenden „Mitteilungsblatt“ genannt), das beim Kulturministerium der Tschechischen Republik unter e. registriert ist. č. MK ČR E 12692.

2) Der Newsletter erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte in Říčany, Pacov, Strašín, Kuří, Jažlovice und Voděrádky (im Folgenden als „die Stadt“ bezeichnet) verteilt.

3) Der Zweck des Newsletters ist es, die Einwohner mit objektiven Informationen über politische, soziale, wirtschaftliche, kulturelle und andere Ereignisse in der Stadt zu versorgen.

4) Die Veröffentlichung des Newsletters wird durch das Gesetz Nr. 46/2000 Slg. über die Rechte und Pflichten bei der Veröffentlichung periodischer Presseerzeugnisse und zur Änderung einiger anderer Gesetze (Pressegesetz) in seiner geänderten Fassung geregelt; die Veröffentlichung von Anzeigen ist im Gesetz Nr. 40/1995 Slg. über die Regelung der Werbung und zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 468/1991 Slg. über den Betrieb von Rundfunk und Fernsehen in seiner geänderten Fassung festgelegt.

Artikel 2

Thematischer Schwerpunkt und Inhalt des Newsletters

1) Der Newsletter wird insbesondere veröffentlicht:

Informationen über die Aktivitäten der lokalen und staatlichen Verwaltung (Informationen aus dem Rathaus), Informationen über die Sicherheit (Städtische Polizei und Feuerwehr), Beiträge über geplante Veranstaltungen und Aktivitäten von städtischen Organisationen und Institutionen und Informationen über die Aktivitäten von Bürger- oder Interessenverbänden (Umwelt und Gesundheit, Schulen und Kindergärten, Senioren, Sport, Kultur usw.), Meinungen von Mitgliedern des Stadtrats von Říčany und Beiträge von natürlichen und juristischen Personen zu den Ereignissen in der Stadt.

2) Im Newsletter veröffentlichte Beiträge werden nicht honoriert. Unverlangt eingesandtes Material wird nicht zurückgeschickt.

3) Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, den eingereichten Beitrag im Newsletter zu veröffentlichen.

4) Alle Einträge müssen dem Gesetz Nr. 101/2000 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten und zur Änderung bestimmter Gesetze in seiner geänderten Fassung entsprechen.

Artikel 3

Newsletter-Redaktion

1) Der Redaktionsausschuss ist für die Organisation des Newsletters verantwortlich.

2) Der Redaktionsausschuss besteht in der Regel aus fünf Mitgliedern, aber die Anzahl der Mitglieder kann sich gemäß der Entscheidung des Stadtrats von Říčany ändern, der die Mitglieder ernennt und abberuft.

3) Ein Mitglied des Redaktionsausschusses ist immer ein Mitarbeiter der Stadt, der als Sprecher der Stadt und Vorsitzender des Medienausschusses fungiert. Der Vorsitzende stellt die externe Kommunikation des Redaktionsausschusses sicher, koordiniert die redaktionelle Arbeit im Hinblick auf eine ausgewogene, objektive und wahrheitsgemäße Berichterstattung der monatlichen

4) Die Redaktion im Besonderen:

Er schlägt den thematischen Inhalt und die grafische Gestaltung des Newsletters vor, entscheidet über die Aufnahme von Beiträgen, mit Ausnahme der Rubrik „Informationen aus dem Rathaus“, über die der Pressesprecher in Absprache mit dem Bürgermeister der Stadt entscheidet, erörtert Beschwerden, Anregungen und Vorschläge zum Inhalt und zur grafischen Gestaltung des Newsletters, schlägt Fristen und Erscheinungstermine des Newsletters vor, prüft den Inhalt des Newsletters in der Druckvorstufe und im Hinblick auf die Erkennung und Beseitigung kleinerer Fehler.

5) Der Redaktionsausschuss tagt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Monat. Der Redaktionsausschuss wird vom Vorsitzenden des Redaktionsausschusses einberufen, der ein Protokoll der Sitzung anfertigt.

6) Bei strittigen Fragen wird die Entscheidung des Redaktionsausschusses durch eine Abstimmung bestimmt und erfordert die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Redaktionsausschusses.

7) Die Redaktion trennt im Newsletter Nachrichten von Kommentaren.

8) Die Redaktion hat das Recht, einen Beitrag in einer geeigneten Rubrik zu platzieren und für die grafische Gestaltung der Beiträge zu sorgen. Die Redaktion hat das Recht zu entscheiden, einen Beitrag nicht in die Monatszeitschrift aufzunehmen, insbesondere aufgrund seiner Qualität, eines falschen Inhalts oder der Verbreitung verschiedener Arten von Intoleranz.

Artikel 4

Beiträge von Stadtverordneten

1) In jeder Ausgabe des Newsletters ist ein Pressebereich für die Veröffentlichung von Beiträgen einzelner Mitglieder des Stadtrats vorgesehen, in denen sie ihre Ansichten über die Stadt zum Ausdruck bringen.

2) Ein Vertreter, der seine Ansichten und Meinungen im Newsletter darstellen möchte, muss seinen Beitrag spätestens bis zum Redaktionsschluss der aktuellen Ausgabe, in der er veröffentlicht werden soll, einreichen. Der Einsendeschluss ist immer auf der Titelseite der vorherigen Ausgabe angegeben.

3) Die Texte sind in elektronischer Form an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: zc.ynacir@ryruk.ytxet. Der Autor und der Name der Partei, Bewegung oder Vereinigung, für die der Abgeordnete für den Gemeinderat kandidiert, müssen im Text angegeben werden.

4) Die maximale Länge eines Beitrags für eine Ausgabe des Newsletters ist auf 2000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) festgelegt.

Artikel 5

Andere externe Beiträge

Für andere externe Beiträge:

1) Wir veröffentlichen Beiträge, die bis zum Einsendeschluss eingereicht werden, der immer auf der Titelseite der vorherigen Ausgabe angegeben ist. Wenn ihr Umfang die Möglichkeiten einer bestimmten Ausgabe überschreitet, entscheidet der Redaktionsausschuss über ihre Aufnahme.

2) Texte können nur elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: zc.ynacir@ryruk.ytxet.

4) Der Autor muss seinen vollständigen Namen oder die vollständigen Namen der Mitautoren unter dem Beitrag angeben. Der Name muss auch auf dem Foto zu sehen sein. Die Kontaktdaten (Adresse, E-Mail und Telefonnummer) müssen ebenfalls angegeben werden, um die Urheberschaft zu überprüfen. Das Fehlen der Kontaktdaten ist ein Grund, den Beitrag nicht zu akzeptieren. Die Kontaktinformationen sind nur für den Bedarf der Redaktion und der jeweiligen Ausgabe bestimmt und werden nicht weiterverarbeitet oder an Dritte weitergegeben.

5) Die maximale Länge von Beiträgen beträgt 2000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen). Bei zu langem Text kann der Beitrag gekürzt werden oder der Redaktionsausschuss kann beschließen, den Text nur auf der Website der Stadt zu veröffentlichen.

6) Regelmäßigen externen Beitragszahlern wird in den Printmedien folgender Platz garantiert: Kindergärten 2000 Zeichen, Grundschulen 4000 Zeichen, weiterführende Schulen 4000 Zeichen, Sicherheitskräfte 4000 Zeichen, Sportvereine bis 250 Mitglieder 2000 Zeichen, Sportvereine über 250 Mitglieder 4000 Zeichen, Říčany Museum 4000 Zeichen und Veranstaltungsprogramm, KC Swan 4000 Zeichen und Veranstaltungsprogramm, Bürgervereinigungen, gemeinnützige Organisationen und Vereine 2000 Zeichen und Studentenrat 4000 Zeichen.

7) Bei allen Beiträgen mit begrenztem Umfang kann der Redaktionsausschuss auf begründeten Antrag des Autors eine Ausnahme gewähren. Die Entscheidung, eine Ausnahme zu gewähren, muss im Protokoll der Redaktionssitzung festgehalten werden, einschließlich einer kurzen Begründung.

8) Bilder und grafisches Material, die in der Zeitung enthalten sind, müssen der Druckqualität entsprechen, für Fotos bedeutet dies eine Mindestauflösung von 300 dpi bei einer Größe von 1 : 1. Im Falle der Einsendung mehrerer Fotos ohne Präferenz oder festgelegte Reihenfolge entscheidet die Redaktion über die Auswahl des oder der zugehörigen Fotos. Für jedes Bild und grafische Material, das im Newsletter veröffentlicht werden soll, muss der Autor mit vollem Namen genannt werden.

Artikel 6

Rechte und Einschränkungen für die Freigabe aller Beiträge

1) Anonyme Beiträge und Beiträge, deren Inhalt gegen die guten Sitten verstößt, werden nicht gedruckt.

2) Der Newsletter wird keine Artikel veröffentlichen, die Bürger aufgrund von Ethnie oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, Religion oder Weltanschauung diskriminieren.

3) Darüber hinaus werden Beiträge über Streitigkeiten zwischen Bürgern und juristischen Personen, die nicht mit kommunalen Angelegenheiten in Verbindung stehen, nicht veröffentlicht.

4) Fortlaufende oder sich wiederholende Beiträge zu einem einzigen Thema werden nicht gedruckt. Die einzigen Ausnahmen sind Leitartikel und angeforderte Artikel, die länger sein können und auch als Fortsetzung veröffentlicht werden können.

5) Für den Fall, dass ein Beitrag die Ehre, die Würde, die Privatsphäre oder den Ruf einer natürlichen Person oder einer juristischen Person berührt, gibt der Redaktionsausschuss der betroffenen Person die Möglichkeit zur Stellungnahme, um Ausgewogenheit und Objektivität zu gewährleisten.

6) Die Erwiderung muss sich auf Aussagen beschränken, die den Sachverhalt richtig stellen oder unvollständige oder anderweitig irreführende Aussagen ergänzen. Die Antwort muss in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der beanstandeten Mitteilung stehen. Eine Person hat das Recht, dass die Antwort nur einmal veröffentlicht wird.

7) Wenn der Autor eines Beitrags Informationen verwendet, die einer anderen Zeitschrift oder einer anderen urheberrechtlich geschützten Quelle entnommen wurden, und sich nicht im Voraus die Zustimmung des Autors einholt oder die Quelle dieser Informationen nicht angibt, ist er persönlich für alle rechtlichen Konsequenzen verantwortlich. Auf Anfrage muss der Autor nachweisen, dass er das Urheberrecht an allen Teilen des Artikels oder des Bildes besitzt.

8) Die Veröffentlichung des Bildes und der visuellen Aufzeichnung der Beiträge ist in angemessener Weise für die Presse oder eine ähnliche Berichterstattung möglich (Abschnitt 89 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Zivilgesetzbuch). Die Veröffentlichung eines eindeutig identifizierbaren Bildes ist nur mit schriftlicher Zustimmung möglich, bei Minderjährigen mit der Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Die schriftliche Zustimmung muss vom Autor des Beitrags gleichzeitig mit dem Beitrag erteilt werden (Einhaltung der EU-Verordnung Nr. 2016/679, der sogenannten GDPR).

9) Die oben genannten Regeln fýr die Verýffentlichung von Beitrýgen im Stadtbrief Kurýr gelten auch fýr die elektronische Version von Kurýr unter www.kuryr-ricany.cz, mit Ausnahme der Beschrýnkungen fýr den Umfang der einzelnen Beitrýge, die Druckqualitýt von Bildern und Grafiken und die Anzahl der mýglichen Antworten.

Artikel 7

Schlussbestimmungen

Diese Regeln wurden vom Stadtrat von Říčany am 4. Juli 2019 genehmigt und treten mit dem Datum ihrer Genehmigung in Kraft.