Informationen für Erwachsene
Die Sozialrechtsschutzstelle ist Teil der Abteilung für soziale Angelegenheiten des Stadtamtes von Říčany. Sozialrechtlicher Schutz bedeutet die Gewährleistung des Rechts des Kindes auf Leben, auf eine günstige Entwicklung, auf elterliche Fürsorge und Familienleben, auf die Identität des Kindes, auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, auf Bildung und Beschäftigung und umfasst auch den Schutz des Kindes vor körperlicher oder geistiger Gewalt, Vernachlässigung, Missbrauch oder Ausbeutung.
Der Schutz des Kindes und die Gewährleistung seiner Rechte spiegeln sich in der Gesetzgebung in den Bereichen Familienrecht, Sozialrecht, Bildung, Gesundheit, Steuern, Zivilrecht, Strafrecht und in zahlreichen internationalen Dokumenten wider, insbesondere in der Erklärung der Rechte des Kindes und dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Im Sinne dieser Dokumente benötigt das Kind aufgrund seiner körperlichen und geistigen Unreife vor und nach der Geburt besondere Schutzmaßnahmen, Fürsorge und angemessenen Rechtsschutz.
Was unter sozialrechtlichem Schutz zu verstehen ist, wird im Gesetz Nr. 359/1999 Slg. über den sozialrechtlichen Schutz von Kindern in der geänderten Fassung. Sozialrechtlicher Schutz von Kindern ist gesetzlich definiert als :
- das Recht des Kindes auf eine günstige Entwicklung und eine angemessene Erziehung zu schützen,
- die Wahrung der berechtigten Interessen des Kindes, einschließlich des Schutzes seines Vermögens,
- Maßnahmen zur Wiederherstellung der gestörten Familienfunktionen,
- Bereitstellung eines alternativen familiären Umfelds für ein Kind, das nicht dauerhaft oder vorübergehend in seiner eigenen Familie erzogen werden kann.
Bei der Gewährung des Sozialschutzes stehen das Wohl, der Nutzen und das Wohlergehen der Kinder, der Schutz der Elternschaft und der Familie sowie das gegenseitige Recht von Eltern und Kindern auf elterliche Erziehung und Betreuung im Vordergrund. Auch das weitere soziale Umfeld des Kindes wird berücksichtigt. Eingriffe in die Privatsphäre und das Familienleben sind nur möglich, wenn die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte dies beantragen, wenn das Kind dies beantragt oder wenn Tatsachen vorliegen, die auf eine Gefährdung des Kindes hindeuten.
Der Sozialschutz ist für alle Kinder unter 18 Jahren kostenlos, es sei denn, sie haben die Volljährigkeit früher erreicht.
Aktivitäten des sozialrechtlichen Schutzes von Kindern (im Folgenden OSPOD) der Gemeinde Říčany:
Beratungstätigkeiten
- unterstützt die Eltern bei der Lösung erzieherischer oder anderer Probleme im Zusammenhang mit der Betreuung des Kindes, berät oder vermittelt die Eltern bei der Erziehung und Bildung des Kindes und bei der Betreuung eines behinderten Kindes,
- bietet Unterstützung bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs eines Kindes und bei der Durchsetzung von Unterhaltspflichten für das Kind, einschließlich der Unterstützung bei der Einreichung von Anträgen, die das Kind betreffen, vor Gericht,
- nach der Unterbringung des Kindes in einer Einrichtung der Heimerziehung oder in einer Einrichtung für Kinder, die sofortiger Hilfe bedürfen, den Eltern Unterstützung gewährt, die insbesondere in der Regelung ihrer familiären Situation besteht, um die Rückkehr des Kindes in die Familie zu ermöglichen,
- bietet Kindern, die ohne das Wissen ihrer Eltern um Hilfe bitten, Unterstützung und Schutz, um ihr Leben, ihre Rechte und ihre legitimen Interessen zu schützen.
Bildungsmaßnahmen
Wenn das Interesse an einer ordnungsgemäßen Erziehung des Kindes es erfordert , kann er im Verwaltungsverfahren eine Auflage erteilen:
- Ermahnung des Kindes, der Eltern, anderer für die Erziehung verantwortlicher Personen,
- die Aufsicht über das Kind und führen sie in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen durch,
- Einschränkungen, um schädliche Einflüsse auf die Erziehung des Kindes zu verhindern,
- die Verpflichtung zur Inanspruchnahme professioneller Beratungshilfe, wenn die Eltern selbst auf Empfehlung des OSPOD dem Kind keine professionelle Hilfe zur Verfügung gestellt haben, obwohl das Kind diese dringend benötigt.
Maßnahmen zum Schutz von Kindern
Die Sozialhilfebehörde kann den Fall vor Gericht bringen:
- die elterliche Verantwortung einzuschränken, aufzuheben oder ihre Ausübung auszusetzen,
- für die Ordnung der institutionellen Bildung, ihre Ausweitung oder Abschaffung,
- das Kind in die Obhut einer Einrichtung für Kinder, die sofortige Hilfe benötigen, zu geben, die Dauer dieser Unterbringung zu verlängern und die Entscheidung, das Kind in dieser Einrichtung unterzubringen, zu widerrufen,
- eine Bildungsmaßnahme anzuordnen,
- einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, wenn das Kind ohne jegliche Betreuung ist oder wenn sein Leben oder seine günstige Entwicklung ernsthaft gefährdet oder beeinträchtigt ist.
Vor der Einreichung der oben genannten Anträge erörtert die Sozialbehörde mit den Eltern oder anderen erziehungsberechtigten Personen die Gründe für die Einreichung des Antrags und informiert sie über ihre Rechte und Pflichten, die sich aus der elterlichen Verantwortung ergeben, sofern die Eltern verfügbar sind. Dies gilt nicht für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, bei dem unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Betreuung von Kindern, die besondere Aufmerksamkeit benötigen
Sie wird durch Kinder- und Jugendpfleger gewährleistet, die Maßnahmen zur Beseitigung, Milderung oder Verhinderung der Verschlimmerung oder des Wiederauftretens von Störungen in der psychischen, physischen oder sozialen Entwicklung des Kindes durchführen, nämlich
- Präventivmaßnahmen vorschlagen, um das Auftreten sozialpathologischer Phänomene zu vermeiden,
- an einem Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren gegen einen Jugendlichen teilnimmt,
- Besuche bei Kindern, die aufgrund schwerwiegender Erziehungsprobleme in Heimen oder in einer beschützenden Einrichtung untergebracht sind, sowie Besuche bei den Eltern dieser Kinder,
- Kinder nach ihrer Entlassung aus der Heimerziehung zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in das familiäre und soziale Umfeld zu helfen.
Alternative Familienbetreuung – Adoption, Pflegefamilien und Vormundschaft
Sie wird für Kinder ohne Familie oder für Kinder, die aus verschiedenen Gründen nicht in ihrer eigenen Familie aufwachsen können, bereitgestellt. Sie gibt Kindern die Möglichkeit, in einem natürlichen familiären Umfeld aufzuwachsen.
- Das OSPOD ersucht das Gericht um eine Entscheidung über die Erfüllung der Adoptionsbedingung, dass die Eltern kein Interesse an dem Kind haben,
- Das OSPOD schlägt vor, das Kind vorübergehend in einer Pflegefamilie unterzubringen und diese zu beenden,
- Das OSPOD bietet Personen, die geeignet sind, Adoptiv- oder Pflegeeltern zu werden, Beratungshilfe im Zusammenhang mit der Adoption eines Kindes oder der Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie, insbesondere in Fragen der Kindererziehung,
- nimmt Anträge auf Aufnahme in das Register der Bewerber für die Vermittlung von Adoptionen, Pflegefamilien und Adoptionsvermittlungen für einen befristeten Zeitraum entgegen,
- schließt eine „Vereinbarung über die Durchführung von Pflegeverhältnissen“ mit den Pflegebedürftigen und den registrierten Personen ab,
- überwacht die Entwicklung von Kindern, die in Pflegefamilien untergebracht sind, und die Umsetzung der „Pflegekindervereinbarung“,
- bietet psychologische, therapeutische oder andere professionelle Hilfe für Kinder und Betreuer.
Andere OSPOD-Aktivitäten
- organisiert Fallkonferenzen, um spezifische Situationen von gefährdeten Kindern und Familien zu behandeln,
- hat das Recht, das Kind und die Familie, in der es lebt, zu besuchen und sich am Wohnort, in der Schule oder in anderen Einrichtungen, in denen sich das Kind aufhält, darüber zu informieren, wie das Kind von seinen Eltern versorgt wird, in welchen sozialen Verhältnissen es lebt und welches Verhalten es an den Tag legt,
- überwacht die Einhaltung der Rechte des Kindes in Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Schule zur Durchführung der Heimerziehung sowie in Einrichtungen der sozialen Betreuung, in denen das Kind vorübergehend untergebracht ist,
- nimmt Meldungen von natürlichen und juristischen Personen über mutmaßliche Gefährdungen der gesunden Entwicklung eines Kindes entgegen, die anschließend untersucht werden,
- fungiert als Prozessbevollmächtigter für die Kinder, die er in Gerichtsverfahren vertritt,
- arbeitet im Interesse der Kinder mit Schul- und Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Heimerziehung, Gerichten, Berufsverbänden, Sozialdienstleistern, Bewährungs- und Vermittlungsstellen, Arbeitsämtern, gemeinnützigen und anderen Organisationen zusammen,
- führt andere Aktivitäten im Zusammenhang mit der Agenda des sozial-rechtlichen Schutzes von Kindern durch, wie es das Gesetz über den sozial-rechtlichen Schutz von Kindern und andere gesetzliche Vorschriften vorschreiben.
Im Rahmen der Ausübung des sozialrechtlichen Schutzes ist das OSPOD verpflichtet, über die Tatsachen, von denen es im Rahmen seiner Tätigkeit Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren.