{"id":105261,"date":"2023-10-31T07:57:20","date_gmt":"2023-10-31T06:57:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ricany.cz\/stadt\/ricany-kurier\/regeln-fuer-die-veroeffentlichung-von-beitraegen\/"},"modified":"2025-02-06T13:12:33","modified_gmt":"2025-02-06T12:12:33","slug":"regeln-fuer-die-veroeffentlichung-von-beitraegen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ricany.cz\/de\/stadt\/ricany-kurier\/regeln-fuer-die-veroeffentlichung-von-beitraegen\/","title":{"rendered":"Regeln f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung von Beitr\u00e4gen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Am 4. Juli 2019 hat der Stadtrat von \u0158\u00ed\u010dany in seiner Sitzung die Regeln f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung von Beitr\u00e4gen im st\u00e4dtischen Newsletter genehmigt  <\/strong> <strong>Der Kurier<\/strong>.<\/p>\n\n<p>Artikel 1<\/p>\n\n<p><strong>Einleitende Bestimmungen<\/strong><\/p>\n\n<p>1) Die Stadt \u0158\u00ed\u010dany ver\u00f6ffentlicht \u00fcber den Medien- und Kommunikationsdienst (MAKS), o.p.s. das Mitteilungsblatt der Stadt und der Gemeinde \u0158\u00ed\u010dansk\u00fd kur\u00fdr (im Folgenden &#8222;Mitteilungsblatt&#8220; genannt), das beim Kulturministerium der Tschechischen Republik unter e. registriert ist. \u010d. MK \u010cR E 12692.<\/p>\n\n<p>2) Der Newsletter erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte in \u0158\u00ed\u010dany, Pacov, Stra\u0161\u00edn, Ku\u0159\u00ed, Ja\u017elovice und Vod\u011br\u00e1dky (im Folgenden als &#8222;die Stadt&#8220; bezeichnet) verteilt.<\/p>\n\n<p>3) Der Zweck des Newsletters ist es, die Einwohner mit objektiven Informationen \u00fcber politische, soziale, wirtschaftliche, kulturelle und andere Ereignisse in der Stadt zu versorgen.<\/p>\n\n<p>4) Die Ver\u00f6ffentlichung des Newsletters wird durch das Gesetz Nr. 46\/2000 Slg. \u00fcber die Rechte und Pflichten bei der Ver\u00f6ffentlichung periodischer Presseerzeugnisse und zur \u00c4nderung einiger anderer Gesetze (Pressegesetz) in seiner ge\u00e4nderten Fassung geregelt; die Ver\u00f6ffentlichung von Anzeigen ist im Gesetz Nr. 40\/1995 Slg. \u00fcber die Regelung der Werbung und zur \u00c4nderung und Erg\u00e4nzung des Gesetzes Nr. 468\/1991 Slg. \u00fcber den Betrieb von Rundfunk und Fernsehen in seiner ge\u00e4nderten Fassung festgelegt.<\/p>\n\n<p>Artikel 2<\/p>\n\n<p><strong>Thematischer Schwerpunkt und Inhalt des Newsletters<\/strong><\/p>\n\n<p>1) Der Newsletter wird insbesondere ver\u00f6ffentlicht:<\/p>\n\n<p>Informationen \u00fcber die Aktivit\u00e4ten der lokalen und staatlichen Verwaltung (Informationen aus dem Rathaus), Informationen \u00fcber die Sicherheit (St\u00e4dtische Polizei und Feuerwehr), Beitr\u00e4ge \u00fcber geplante Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten von st\u00e4dtischen Organisationen und Institutionen und Informationen \u00fcber die Aktivit\u00e4ten von B\u00fcrger- oder Interessenverb\u00e4nden (Umwelt und Gesundheit, Schulen und Kinderg\u00e4rten, Senioren, Sport, Kultur usw.), Meinungen von Mitgliedern des Stadtrats von \u0158\u00ed\u010dany und Beitr\u00e4ge von nat\u00fcrlichen und juristischen Personen zu den Ereignissen in der Stadt.<\/p>\n\n<p>2) Im Newsletter ver\u00f6ffentlichte Beitr\u00e4ge werden nicht honoriert. Unverlangt eingesandtes Material wird nicht zur\u00fcckgeschickt. <\/p>\n\n<p>3) Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, den eingereichten Beitrag im Newsletter zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n\n<p>4) Alle Eintr\u00e4ge m\u00fcssen dem Gesetz Nr. 101\/2000 Slg. \u00fcber den Schutz personenbezogener Daten und zur \u00c4nderung bestimmter Gesetze in seiner ge\u00e4nderten Fassung entsprechen.<\/p>\n\n<p>Artikel 3<\/p>\n\n<p><strong>Newsletter-Redaktion<\/strong><\/p>\n\n<p>1) Der Redaktionsausschuss ist f\u00fcr die Organisation des Newsletters verantwortlich.<\/p>\n\n<p>2) Der Redaktionsausschuss besteht in der Regel aus f\u00fcnf Mitgliedern, aber die Anzahl der Mitglieder kann sich gem\u00e4\u00df der Entscheidung des Stadtrats von \u0158\u00ed\u010dany \u00e4ndern, der die Mitglieder ernennt und abberuft.<\/p>\n\n<p>3) Ein Mitglied des Redaktionsausschusses ist immer ein Mitarbeiter der Stadt, der als Sprecher der Stadt und Vorsitzender des Medienausschusses fungiert. Der Vorsitzende stellt die externe Kommunikation des Redaktionsausschusses sicher, koordiniert die redaktionelle Arbeit im Hinblick auf eine ausgewogene, objektive und wahrheitsgem\u00e4\u00dfe Berichterstattung der monatlichen <\/p>\n\n<p>4) Die Redaktion im Besonderen:<\/p>\n\n<p>Er schl\u00e4gt den thematischen Inhalt und die grafische Gestaltung des Newsletters vor, entscheidet \u00fcber die Aufnahme von Beitr\u00e4gen, mit Ausnahme der Rubrik &#8222;Informationen aus dem Rathaus&#8220;, \u00fcber die der Pressesprecher in Absprache mit dem B\u00fcrgermeister der Stadt entscheidet, er\u00f6rtert Beschwerden, Anregungen und Vorschl\u00e4ge zum Inhalt und zur grafischen Gestaltung des Newsletters, schl\u00e4gt Fristen und Erscheinungstermine des Newsletters vor, pr\u00fcft den Inhalt des Newsletters in der Druckvorstufe und im Hinblick auf die Erkennung und Beseitigung kleinerer Fehler.<\/p>\n\n<p>5) Der Redaktionsausschuss tagt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Monat. Der Redaktionsausschuss wird vom Vorsitzenden des Redaktionsausschusses einberufen, der ein Protokoll der Sitzung anfertigt. <\/p>\n\n<p>6) Bei strittigen Fragen wird die Entscheidung des Redaktionsausschusses durch eine Abstimmung bestimmt und erfordert die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Redaktionsausschusses.<\/p>\n\n<p>7) Die Redaktion trennt im Newsletter Nachrichten von Kommentaren.<\/p>\n\n<p>8) Die Redaktion hat das Recht, einen Beitrag in einer geeigneten Rubrik zu platzieren und f\u00fcr die grafische Gestaltung der Beitr\u00e4ge zu sorgen. Die Redaktion hat das Recht zu entscheiden, einen Beitrag nicht in die Monatszeitschrift aufzunehmen, insbesondere aufgrund seiner Qualit\u00e4t, eines falschen Inhalts oder der Verbreitung verschiedener Arten von Intoleranz.  <\/p>\n\n<p>Artikel 4<\/p>\n\n<p><strong>Beitr\u00e4ge von Stadtverordneten<\/strong><\/p>\n\n<p>1) In jeder Ausgabe des Newsletters ist ein Pressebereich f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung von Beitr\u00e4gen einzelner Mitglieder des Stadtrats vorgesehen, in denen sie ihre Ansichten \u00fcber die Stadt zum Ausdruck bringen.<\/p>\n\n<p>2) Ein Vertreter, der seine Ansichten und Meinungen im Newsletter darstellen m\u00f6chte, muss seinen Beitrag sp\u00e4testens bis zum Redaktionsschluss der aktuellen Ausgabe, in der er ver\u00f6ffentlicht werden soll, einreichen. Der Einsendeschluss ist immer auf der Titelseite der vorherigen Ausgabe angegeben. <\/p>\n\n<p>3) Die Texte sind in elektronischer Form an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: texty.kuryr@ricany.cz. Der Autor und der Name der Partei, Bewegung oder Vereinigung, f\u00fcr die der Abgeordnete f\u00fcr den Gemeinderat kandidiert, m\u00fcssen im Text angegeben werden. <\/p>\n\n<p>4) Die maximale L\u00e4nge eines Beitrags f\u00fcr eine Ausgabe des Newsletters ist auf 2000 Zeichen (einschlie\u00dflich Leerzeichen) festgelegt.<\/p>\n\n<p>Artikel 5<\/p>\n\n<p><strong>Andere externe Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n<p>F\u00fcr andere externe Beitr\u00e4ge:<\/p>\n\n<p>1) Wir ver\u00f6ffentlichen Beitr\u00e4ge, die bis zum Einsendeschluss eingereicht werden, der immer auf der Titelseite der vorherigen Ausgabe angegeben ist. Wenn ihr Umfang die M\u00f6glichkeiten einer bestimmten Ausgabe \u00fcberschreitet, entscheidet der Redaktionsausschuss \u00fcber ihre Aufnahme. <\/p>\n\n<p>2) Texte k\u00f6nnen nur elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: texty.kuryr@ricany.cz.<\/p>\n\n<p>4) Der Autor muss seinen vollst\u00e4ndigen Namen oder die vollst\u00e4ndigen Namen der Mitautoren unter dem Beitrag angeben. Der Name muss auch auf dem Foto zu sehen sein. Die Kontaktdaten (Adresse, E-Mail und Telefonnummer) m\u00fcssen ebenfalls angegeben werden, um die Urheberschaft zu \u00fcberpr\u00fcfen. Das Fehlen der Kontaktdaten ist ein Grund, den Beitrag nicht zu akzeptieren. Die Kontaktinformationen sind nur f\u00fcr den Bedarf der Redaktion und der jeweiligen Ausgabe bestimmt und werden nicht weiterverarbeitet oder an Dritte weitergegeben.    <\/p>\n\n<p>5) Die maximale L\u00e4nge von Beitr\u00e4gen betr\u00e4gt 2000 Zeichen (einschlie\u00dflich Leerzeichen). Bei zu langem Text kann der Beitrag gek\u00fcrzt werden oder der Redaktionsausschuss kann beschlie\u00dfen, den Text nur auf der Website der Stadt zu ver\u00f6ffentlichen. <\/p>\n\n<p>6) Regelm\u00e4\u00dfigen externen Beitragszahlern wird in den Printmedien folgender Platz garantiert: Kinderg\u00e4rten 2000 Zeichen, Grundschulen 4000 Zeichen, weiterf\u00fchrende Schulen 4000 Zeichen, Sicherheitskr\u00e4fte 4000 Zeichen, Sportvereine bis 250 Mitglieder 2000 Zeichen, Sportvereine \u00fcber 250 Mitglieder 4000 Zeichen, \u0158\u00ed\u010dany Museum 4000 Zeichen und Veranstaltungsprogramm, KC Swan 4000 Zeichen und Veranstaltungsprogramm, B\u00fcrgervereinigungen, gemeinn\u00fctzige Organisationen und Vereine 2000 Zeichen und Studentenrat 4000 Zeichen.<\/p>\n\n<p>7) Bei allen Beitr\u00e4gen mit begrenztem Umfang kann der Redaktionsausschuss auf begr\u00fcndeten Antrag des Autors eine Ausnahme gew\u00e4hren. Die Entscheidung, eine Ausnahme zu gew\u00e4hren, muss im Protokoll der Redaktionssitzung festgehalten werden, einschlie\u00dflich einer kurzen Begr\u00fcndung. <\/p>\n\n<p>8) Bilder und grafisches Material, die in der Zeitung enthalten sind, m\u00fcssen der Druckqualit\u00e4t entsprechen, f\u00fcr Fotos bedeutet dies eine Mindestaufl\u00f6sung von 300 dpi bei einer Gr\u00f6\u00dfe von 1 : 1. Im Falle der Einsendung mehrerer Fotos ohne Pr\u00e4ferenz oder festgelegte Reihenfolge entscheidet die Redaktion \u00fcber die Auswahl des oder der zugeh\u00f6rigen Fotos. F\u00fcr jedes Bild und grafische Material, das im Newsletter ver\u00f6ffentlicht werden soll, muss der Autor mit vollem Namen genannt werden.  <\/p>\n\n<p>Artikel 6<\/p>\n\n<p><strong>Rechte und Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Freigabe aller Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n<p>1) Anonyme Beitr\u00e4ge und Beitr\u00e4ge, deren Inhalt gegen die guten Sitten verst\u00f6\u00dft, werden nicht gedruckt.<\/p>\n\n<p>2) Der Newsletter wird keine Artikel ver\u00f6ffentlichen, die B\u00fcrger aufgrund von Ethnie oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, Religion oder Weltanschauung diskriminieren.<\/p>\n\n<p>3) Dar\u00fcber hinaus werden Beitr\u00e4ge \u00fcber Streitigkeiten zwischen B\u00fcrgern und juristischen Personen, die nicht mit kommunalen Angelegenheiten in Verbindung stehen, nicht ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n<p>4) Fortlaufende oder sich wiederholende Beitr\u00e4ge zu einem einzigen Thema werden nicht gedruckt. Die einzigen Ausnahmen sind Leitartikel und angeforderte Artikel, die l\u00e4nger sein k\u00f6nnen und auch als Fortsetzung ver\u00f6ffentlicht werden k\u00f6nnen. <\/p>\n\n<p>5) F\u00fcr den Fall, dass ein Beitrag die Ehre, die W\u00fcrde, die Privatsph\u00e4re oder den Ruf einer nat\u00fcrlichen Person oder einer juristischen Person ber\u00fchrt, gibt der Redaktionsausschuss der betroffenen Person die M\u00f6glichkeit zur Stellungnahme, um Ausgewogenheit und Objektivit\u00e4t zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n\n<p>6) Die Erwiderung muss sich auf Aussagen beschr\u00e4nken, die den Sachverhalt richtig stellen oder unvollst\u00e4ndige oder anderweitig irref\u00fchrende Aussagen erg\u00e4nzen. Die Antwort muss in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zum Umfang der beanstandeten Mitteilung stehen. Eine Person hat das Recht, dass die Antwort nur einmal ver\u00f6ffentlicht wird.  <\/p>\n\n<p>7) Wenn der Autor eines Beitrags Informationen verwendet, die einer anderen Zeitschrift oder einer anderen urheberrechtlich gesch\u00fctzten Quelle entnommen wurden, und sich nicht im Voraus die Zustimmung des Autors einholt oder die Quelle dieser Informationen nicht angibt, ist er pers\u00f6nlich f\u00fcr alle rechtlichen Konsequenzen verantwortlich. Auf Anfrage muss der Autor nachweisen, dass er das Urheberrecht an allen Teilen des Artikels oder des Bildes besitzt. <\/p>\n\n<p>8) Die Ver\u00f6ffentlichung des Bildes und der visuellen Aufzeichnung der Beitr\u00e4ge ist in angemessener Weise f\u00fcr die Presse oder eine \u00e4hnliche Berichterstattung m\u00f6glich (Abschnitt 89 des Gesetzes Nr. 89\/2012 Slg., Zivilgesetzbuch). Die Ver\u00f6ffentlichung eines eindeutig identifizierbaren Bildes ist nur mit schriftlicher Zustimmung m\u00f6glich, bei Minderj\u00e4hrigen mit der Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Die schriftliche Zustimmung muss vom Autor des Beitrags gleichzeitig mit dem Beitrag erteilt werden (Einhaltung der EU-Verordnung Nr. 2016\/679, der sogenannten GDPR).  <\/p>\n\n<p>9) Die oben genannten Regeln f\u00fdr die Ver\u00fdffentlichung von Beitr\u00fdgen im Stadtbrief Kur\u00fdr gelten auch f\u00fdr die elektronische Version von Kur\u00fdr unter <a href=\"http:\/\/www.kuryr-ricany.cz\">www.kuryr-ricany.cz,<\/a> mit Ausnahme der Beschr\u00fdnkungen f\u00fdr den Umfang der einzelnen Beitr\u00fdge, die Druckqualit\u00fdt von Bildern und Grafiken und die Anzahl der m\u00fdglichen Antworten.<\/p>\n\n<p>Artikel 7<\/p>\n\n<p><strong>Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n\n<p>Diese Regeln wurden vom Stadtrat von \u0158\u00ed\u010dany am 4. Juli 2019 genehmigt und treten mit dem Datum ihrer Genehmigung in Kraft.  <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 4. 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